Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Steven Löttgers, freiberuflicher Kommunikationsdesigner (nachfolgend „Designer“)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Designer und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach Zugang in Textform widerspricht. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich durch den Designer zugestimmt.

§1 Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. Der Vertrag zwischen dem Designer und dem Auftraggeber kommt durch schriftliche Beauftragung des Auftraggebers oder durch schriftliche Auftragsbestätigung des Designers zustande. Angebote des Designers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot, der Projektbeschreibung oder einer schriftlichen Individualvereinbarung.
  3. Kostenlose oder unverbindliche Zusatzleistungen können jederzeit ohne Ankündigung eingestellt werden, ohne dass hieraus Ansprüche auf Minderung, Schadensersatz oder Kündigung entstehen.

§2 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Entwürfe, Konzepte, Gestaltungen, Reinzeichnungen sowie technische Umsetzungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder nachgeahmt werden.
  2. Bei Verstoß gegen Absatz 1 ist der Auftraggeber verpflichtet, eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe sich am Umfang der Nutzung und der vereinbarten Vergütung orientiert und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.
  3. Der Designer überträgt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden einfache Nutzungsrechte eingeräumt.
  4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
  5. Der Designer ist berechtigt, Entwürfe und Umsetzungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
  6. Der Designer hat das Recht auf Urhebernennung. Bei schuldhafter Verletzung dieses Rechts ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vertragsstrafe zu zahlen, die sich an der Höhe der vereinbarten Vergütung orientiert und regelmäßig 100 % dieser Vergütung beträgt. Die Angemessenheit der Vertragsstrafe ist im Streitfall gerichtlich überprüfbar. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

§3 Materialien des Auftraggebers und Drittmaterial

  1. Stellt der Auftraggeber dem Designer Inhalte zur Verfügung (z. B. Texte, Bilder, Logos, Grafiken, Videos, Fonts oder sonstige Materialien), versichert der Auftraggeber, dass er über die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und diese zur vertragsgemäßen Nutzung berechtigt sind.
  2. Der Auftraggeber stellt den Designer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten im Zusammenhang mit den vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien entstehen.
  3. Sofern im Rahmen des Projekts Stockmaterial, Schriften, Icons oder vergleichbare Ressourcen Dritter eingesetzt werden, richtet sich deren Nutzung nach den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.
  4. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Auftraggeber für den Erwerb, die Lizenzierung sowie die Einhaltung der Nutzungsbedingungen solcher Drittmaterialien verantwortlich.
  5. Der Designer übernimmt keine rechtliche Prüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte oder der Lizenzbedingungen von Drittmaterialien.
  6. Sofern der Designer im Auftrag des Auftraggebers Materialien oder Leistungen Dritter beschafft (z. B. Stockmaterial, Schriften, Druckleistungen, Hosting, Domains oder sonstige Fremdleistungen), erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage der jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nutzungs- und Lizenzbedingungen der betreffenden Drittanbieter. Etwaige Zahlungsansprüche, Haftungs-, Gewährleistungs- oder Lieferansprüche richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters; der Auftraggeber trägt die hieraus entstehenden Kosten und stellt den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen und Verbindlichkeiten frei.

§4 Vergütung

  1. Alle Vergütungen verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die Vergütung ist bei Lieferung der vereinbarten Leistungen fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde, z. B. in Form von Abschlagszahlungen oder nach Meilensteinen.
  3. Bei erweiterten oder zusätzlichen Nutzungen ist eine gesonderte Vergütung zu entrichten.

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern die Leistungszeit entsprechend.
  2. Sofern für die Leistungserbringung Zugangsdaten, Passwörter oder sonstige sicherheitsrelevante Informationen erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die aus einer unbefugten Nutzung resultieren.
  3. Freigaben und Rückmeldungen sind vom Auftraggeber innerhalb angemessener Frist zu erteilen. Verzögerungen aufgrund ausbleibender Rückmeldungen verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
  4. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für Inhalte, die nach Freigabe durch ihn veröffentlicht, verbreitet oder produktiv eingesetzt werden.

§6 Künstlersozialabgabe

  1. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung des Designers in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflichten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.

§7 Einsatz von Open-Source-Software

  1. Der Designer setzt bei der Leistungserbringung teilweise Open-Source-Software ein (z. B. Frameworks, CMS, Server- oder Container-Technologien).
  2. Open-Source-Software unterliegt den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber und wird ohne Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder einer dauerhaften Funktionsfähigkeit bereitgestellt.
  3. Eine Haftung für zukünftige Weiterentwicklungen, Sicherheitsupdates oder Änderungen durch Drittanbieter ist ausgeschlossen.
  4. Der Auftraggeber erklärt sich mit dem Einsatz solcher Software ausdrücklich einverstanden.

§8 Hosting, VPS und Serverinfrastruktur

  1. Sofern Leistungen auf Servern, VPS- oder Cloud-Systemen erbracht werden, erfolgt der Betrieb dieser Infrastruktur grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers oder eines von ihm beauftragten Drittanbieters, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Der Designer übernimmt keine Haftung für Verfügbarkeit, Sicherheit, Performance oder Ausfälle der eingesetzten Server-, Netzwerk- oder Cloud-Infrastruktur, soweit diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Designers verursacht wurden.
  3. Wartung, Sicherheitsupdates, Monitoring oder Backup-Leistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

§9 Container-, System- und Plattformsoftware

  1. Bei der Verwendung von Linux-Systemen, Container-Technologien (z. B. Docker) oder vergleichbarer Systemsoftware kann keine Gewähr für einen unterbrechungsfreien oder dauerhaft fehlerfreien Betrieb übernommen werden.
  2. Systembedingte Änderungen, Updates oder sicherheitsrelevante Anpassungen können zusätzliche Leistungen erforderlich machen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsumfangs sind.

§10 Drittanbieterleistungen

  1. Leistungen Dritter (z. B. Hosting-Anbieter, Domain-Registrar, E-Mail-Dienste, APIs, Cloud-Dienste, Zertifizierungsstellen) unterliegen deren jeweiligen Vertragsbedingungen.
  2. Der Designer übernimmt keine Haftung für Leistungen, Verfügbarkeit oder Änderungen dieser Drittanbieter.

§11 IT-Sicherheit

  1. Der Designer erbringt keine gesonderte IT-sicherheitsrechtliche oder -technische Beratung.
  2. Die technischen Umsetzungen erfolgen nach allgemein anerkannten Standards und nach bestem Wissen, stellen jedoch keine umfassende Sicherheitsanalyse, Sicherheitsgarantie oder Zusicherung bestimmter Sicherheitsniveaus dar.
  3. Für weitergehende Sicherheitsanforderungen (z. B. Hardening, Penetrationstests, Backup-Strategien, Compliance) ist der Auftraggeber verantwortlich und hat bei Bedarf geeignete Fachstellen hinzuzuziehen.

§12 Wartung, Pflege und Support

  1. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Designer keine laufende Wartung, Pflege, Sicherheitsüberwachung oder Aktualisierung erstellter Systeme.
  2. Wartungs- oder Supportleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§13 Gestaltungsfreiheit und Änderungswünsche

  1. Dem Designer steht im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs Gestaltungsfreiheit zu. Maßgeblich sind die im Angebot oder in der Projektbeschreibung festgelegten Ziele, Inhalte und Rahmenbedingungen.
  2. Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen oder nach einer Freigabe erfolgen, stellen zusätzliche Leistungen dar und sind gesondert zu vergüten.
  3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Mehraufwendungen des Designers können gesondert berechnet werden.

§14 Haftung

  1. Der Designer haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Designer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
  3. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf das vereinbarte Auftragsvolumen begrenzt und auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
  5. Nach Freigabe von Entwürfen, Inhalten oder Umsetzungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für deren inhaltliche Richtigkeit sowie für die Verwendung und Veröffentlichung.
  6. Der Designer übernimmt keine rechtliche Prüfung der wettbewerbs-, marken- oder kennzeichenrechtlichen Zulässigkeit der erstellten Leistungen.

§15 Schlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz des Designers.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
  3. Es gelten ergänzend die Datenschutzhinweise des Designers in der jeweils aktuellen Fassung.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 05.01.2026 und ersetzen alle vorherigen Fassungen.